Psychotherapie Frankfurt am Main
Evangelia Arvaniti  


Paartherapie Kostenübernahme: Wer zahlt die Sitzungen?

Wenn eine Beziehung in Schieflage gerät und externe Hilfe in Form einer Paartherapie in Erwägung gezogen wird, stellt sich schnell eine entscheidende Frage: Wer zahlt die Rechnung? Die Kosten für professionelle Unterstützung können eine Hürde darstellen, und die Unsicherheit über die Finanzierung hält viele Paare davon ab, den Schritt überhaupt zu wagen. Im Gegensatz zu vielen Formen der Einzeltherapie, die unter bestimmten Voraussetzungen von Krankenkassen übernommen werden, sieht die Situation bei der Paartherapie leider oft anders aus.



Die Rolle der gesetzlichen Krankenkassen

Grundsätzlich lässt sich sagen: Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für Paartherapie in der Regel nicht. Der Grund dafür liegt in der Klassifizierung der Paartherapie als "nicht-heilkundliche Leistung". Das bedeutet, sie wird nicht primär zur Behandlung einer diagnostizierbaren psychischen Erkrankung bei einer Einzelperson eingesetzt, sondern dient der Beziehungspflege und Konfliktlösung zwischen zwei Personen.

Es gibt jedoch seltene Ausnahmen oder indirekte Möglichkeiten. Wenn beispielsweise einer der Partner aufgrund der Beziehungsprobleme eine individuelle psychische Störung (z.B. Depressionen, Angststörungen) entwickelt hat und eine ärztlich-psychotherapeutische Behandlung benötigt, kann diese Einzeltherapie von der Krankenkasse bezahlt werden. In manchen Fällen können Beziehungsprobleme im Rahmen einer solchen Einzeltherapie thematisiert werden, aber eine explizite Paartherapie wird dabei nicht finanziert. Auch im Rahmen einer systemischen Therapie, die von einigen Therapeuten angeboten und von manchen Kassen bezuschusst wird, können Paareinheiten integriert sein, doch dies ist eher die Ausnahme und erfordert eine spezifische Indikation.

Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen

Bei privaten Krankenversicherungen ist die Situation etwas differenzierter, aber auch hier ist die Kostenübernahme für reine Paartherapie eher unwahrscheinlich. Die meisten privaten Tarife orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Psychotherapeuten (GOP), die sich auf die Behandlung von Krankheiten konzentriert. Da Paartherapie nicht als Krankheit gilt, ist eine direkte Erstattung selten.

Es lohnt sich aber immer, vor Therapiebeginn direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung nachzufragen. Manche Tarife oder Zusatzversicherungen bieten möglicherweise Leistungen für "Coaching" oder "Lebensberatung", unter die Paartherapie eventuell fallen könnte. Dies ist jedoch nicht die Regel.



Was sind die Alternativen zur Finanzierung?

Da die Krankenkassen meist nicht zahlen, müssen Paare die Kosten für eine Paartherapie in der Regel selbst tragen. Dies mag auf den ersten Blick abschreckend wirken, doch es gibt verschiedene Aspekte, die man dabei bedenken sollte:

  • Selbstzahlerstatus: Wenn Sie die Therapie selbst zahlen, haben Sie einige Vorteile. Sie sind unabhängig von Gutachterverfahren und Genehmigungen der Krankenkassen. Das bedeutet oft kürzere Wartezeiten und die Möglichkeit, den Therapeuten frei zu wählen, ohne an Kassensitze gebunden zu sein. Zudem erfährt die Krankenkasse nichts über Ihre Therapie, was für manche Paare ein wichtiger Aspekt der Diskretion ist.
  • Investition in die Beziehung: Viele Paare betrachten die Ausgaben für eine Paartherapie als eine wichtige Investition in die Zukunft ihrer Beziehung, vergleichbar mit anderen größeren Anschaffungen oder Urlauben. Der Wert einer stabilen und glücklichen Partnerschaft ist immens und kann sich langfristig in vielen Lebensbereichen auszahlen.
  • Honorar des Therapeuten: Die Stundensätze für Paartherapeuten variieren stark und hängen von Qualifikation, Erfahrung und Standort ab. Eine Sitzung kostet 135 Euro pro Stunde. Es ist ratsam, dies im Vorfeld zu klären.
  • Anzahl der Sitzungen: Die Gesamtkosten hängen natürlich auch von der Dauer der Therapie ab. Oft sind es nicht Dutzende von Sitzungen, sondern eine überschaubare Anzahl, die bereits zu signifikanten Verbesserungen führen kann.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: In Ausnahmefällen, wenn die Paartherapie zur Abwendung oder Linderung einer psychischen Erkrankung bei einem der Partner dient, können die Kosten eventuell als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu ist es ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen und gegebenenfalls ein Attest des Therapeuten zu haben.
  • Niedrigere Kostenstellen: Manchmal bieten auch soziale oder kirchliche Beratungsstellen Paartherapie oder Eheberatung zu deutlich geringeren Kosten an oder arbeiten auf Spendenbasis. Die Wartezeiten können hier jedoch länger sein und das Angebot ist regional begrenzt.



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